|
ADHS | Folgen | Diagnose | Ursache | Vergleich | Hilfe | Positives | Info | Extern | Zuletzt Reflexe
| Ursachen
|
Diagnose
|
Erwachsene
| Details
|
Fragen
| Symptome
|
Die üblicherweise verwendete Vorgehensweise wird hier kritisch betrachtet. Beschäftigt man sich nämlich intensiver mit der Thematik, stellt man fest, dass die verschiedensten beschriebenen Störungen auf einen gemeinsamen Hintergrund zurückzuführen sind und sich z.B. durch KISS, persistierende frühkindliche Reflexe, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Mangelerscheinungen, Stoffwechselstörungen o.a. erklären lassen. Auch die mit Bildgebenden Verfahren nachzuweisenden abweichende Hirnstoffwechselvorgänge lassen sich mit dem Wissen um verschiedenste Abhängigkeiten der Kindesentwicklung erklären.
Die ärztliche Diagnose ADHS erfolgt, wenn aus jedem der Bereiche Aufmerksamkeit, Impulsivität, Hyperaktivität eine gewisse Anzahl von Kriterien erfüllt wird. Dies ist in verschiedenen Vorschriften exakt formuliert und wird durch Beobachtung der Kinder in verschiedenen Testsituationen und Fragebögen an Eltern und Erzieher ermittelt.
Dazu gehört auch eine Ausschlussdiagnostik, die sicherstellen soll, dass die Symptome nicht auf bisher unentdeckte Ursachen zurückzuführen sind. Ein Kind mit einer Hör- oder Sehbehinderung wird sich z.B. in vielen Situationen unsicher verhalten und kann allein deshalb unkonzentriert wirken. Die Standarduntersuchung bei Augen- und Ohrärzten reicht hier allerdings nicht aus, da diese lediglich die technischen Fähigkeiten des jeweiligen Organs untersuchen, die Qualität der Weiterverarbeitung des wahrgenommenen im Gehirn wird nicht jedoch nicht überprüft, dazu bedarf es speziell ausgebildeter Orthoptisten oder Paudiologen.
Manchmal wird in die Untersuchung der Ausschluss des frühkindlichen Autismus oder des Asperger Syndrom einbezogen, obwohl dies nichts anderes als extrem ausgeprägte Formen neurologischer Entwicklungsverzögerung sind.
Es gibt keinen beweisenden oder ausschließenden Labortest, psychologisches Testverfahren oder sonstige „Beweise“, die eine definitive Diagnose von ADHS bieten. Ebenso zeigte sich in der Forschung, dass Blutuntersuchungen, Hirnscans mit einer Computertomographie oder Kernspintomographie oder auch ein Medikationsversuch als Mittel zur Bestätigung oder Ausschluss von ADS/ADHS ungeeignet sind.
Viele Familien berichten, dass sie teilweise schon nach einmaligem Gespräch beim Psychologen, in einer Fachklinik oder einem Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) die Bestätigung ihres Verdachtes erhalten, so dass an der Sorgfalt bei der Untersuchung gezweifelt werden muss und auch viele der evtl. ursächlichen Begleiterscheinungen übersehen werden, weil die Kinder gelernt haben ihre Schwierigkeiten, wie z.B. Wahrnehmungsstörungen, sehr gut zu kompensieren.
So ist Diagnose einer Hyperaktivitätsstörung ist bis heute sehr subjektiv. Sie ist nicht solide klassifizierbar und stark situationsabhängig. Insbesondere von auditiven Wahrnehmungsstörungen ist sie sehr schwer abzugrenzen, da ohne umfassende Untersuchung kaum festzustellen ist, dass das scheinbare "Nicht zuhören können" auf Konzentrationsmangel oder unzureichende Verarbeitung des Gehörten zurückzuführen ist.
Der Zeitpunkt für die Diagnosestellung liegt meist während des Grundschulalters. Die Kinder sind zwar oft vorher schon auffällig, aber entweder lässt sich das Verhalten im Kindergartenalter noch kaum von altersgemäßem Verhalten unterscheiden, oder die besorgten Eltern werden damit vertröstet, dass sich „das noch auswächst“. Dadurch geht oft unnötig Zeit verloren. Es gibt aber auch 2-Jährige, die sogar medikamentös behandelt werden, denn schon in diesem Alter können sind bei genauem Hinschauen die Wahrnehmungsstörungen als erste Hinweise auffallen, während andere Fragen zur genaueren Eingrenzung des Störungsbildes noch gar nicht beantwortet werden können.
Bei manchen Kindern werden die Schwierigkeiten allerdings erst zu späterer Zeit so gravierend, dass eine Untersuchung erfolgt, um das drohende Scheitern der Schullaufbahn noch abwenden zu können. Viele der betroffenen Kinder werden wegen der schlechten Leistungen auf Haupt- oder Sonderschule verwiesen, wo sie aber meist aufgrund ihrer Intelligenz völlig fehl am Platze sind. Ein völliges Scheitern mit kriminellen Folgen oder Flucht in die Drogenabhängigkeit kann daraus resultieren.
Manchmal führen die Begleiterscheinungen soweit, dass die Einstufung „Seelische Behinderung“ erfolgt.